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Was ich heute bin, ist ein Hinweis auf das, was ich gelernt habe, aber nicht auf das, was mein Potenzial ist.
Virginia Satir
Krankenkasse
– In den ersten drei Monaten nach der Gründung muss entschieden werden, ob in eine private oder gesetzliche Krankenkasse eingetreten wird.
– Wenn die Entscheidung für die private Krankenkasse gefallen ist, ist der Weg in die gesetzliche nur noch schwer möglich.
Rentenversicherung privat oder gesetzlich
– Innerhalb von 5 Jahren ist ein Antrag auf Weiterversicherung zu stellen – wird diese Frist verpasst, ist eine freiwillige Aufnahme nur erschwert möglich.
Arbeitslosenversicherung
– Innerhalb der letzten 24 Monate, mindestens 12 Monate vor der Existenzgründung, muss eine Versicherungspflicht vorgelegen haben, um eine freiwillige Versicherung gegen Arbeitslosigkeit abschließen zu können.
– Der Antrag hat unmittelbar nach Aufnahme der Tätigkeit zu erfolgen.
Trainerhaftpflicht
– Trainerversorgung e.V
Berufsunfähigkeitsversicherung
– Der Leistungsumfang ist ein entscheidendes Kriterium. Nicht selten wird die Versicherungssumme nur gezahlt, wenn der Versicherte seine Tätigkeit vollumfänglich nicht mehr ausführen kann.
– Bei einer teilweisen Erwerbsunfähigkeit kann die Versicherung die „Umgestaltung“ des Unternehmens verlangen.
Ich als Marke
– Für was stehe ich?
– Welche Inhalte, welche Werte transportiere ich durch mich?
– Welcher Eindruck bleibt von mir?
Mission Statement
– Wer will ich sein?
– Welche meiner Stärken kann ich nutzbar machen?
– Wem möchte ich wie helfen?
Ziele / Unternehmensaufbau
Arbeitsamt / Existenzgründerzuschuss
– ALG I Empfänger können den Existenzgründerzuschuss beantragen.
– Die Förderung erfolgt in zwei Phasen über einen Zeitraum von 15 Monaten:
Die 1. Phase entspricht 6 Monaten:
Der Gründungszuschuss beträgt die Höhe des individuellen monatlichen Arbeitslosengeldes mit dem Ziel der Sicherung des Lebensunterhaltes. Zusätzlich erfolgt eine monatliche Pauschale von 300 €, um sich in der Sozialversicherung abzusichern
Die 2. Phase weitere 9 Monate:
Die Pauschale von 300 € wird weiterhin gezahlt, allerdings müssen die Gründer ihre Geschäftstätigkeit und ihre hauptberuflichen unternehmerischen Tätigkeiten nachweisen
– Voraussetzung:
Nur bei hauptberuflichen Tätigkeiten und wenn Gründerinnen und Gründer bei Aufnahme der Tätigkeit noch 150 Tage Restanspruch auf ALG I haben
Erfahren Sie mehr zum Thema unter “Business-Coaching-Basis”